Wenn der Abgaswert nicht stimmt
- Gegenüber modernen Heizkesseln verbrauchen mehr als 15 oder 20 Jahre alte Geräte 30 bis 40% mehr Energie und produzieren entsprechend viel Schadstoffe.
Die Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung müssen aber eingehalten werden. Wer seinen alten Wärmespender ausrangiert, spart bei einem Heizölverbrauch von 3.000 Liter immerhin 900 bis 1.200 Liter pro
Jahr.
- Der Abgasverlust ist ein wichtiger Indikator dafür, wie effizient ein Heizkessel funktioniert. Moderne Geräte weisen hier lediglich Verluste von 6 - 8%
auf, was vor allem daran liegt, daß sie mit vergleichsweise niedrigen Kesselwassertemperaturen betrieben werden können, die sich noch dazu an den jeweils aktuellen Wärmebedarf anpassen. Alte Heizkessel hingegen
werden mit konstant hohen Temperaturen von bis 90°C gefahren und verfügen über eine weitaus schlechtere Verbrennungstechnik. Viele Altgeräte bringen es aus diesen Gründen auf Abgasverluste von mehr als 15%.
Schon kleine Maßnahmen können helfen
- Oft genügt bereits eine Reinigung der Kesselheizfläche, um den Grenzwert einzuhalten. Jeder Millimeter Ruß, der entfernt wird, senkt die Abgastemperatur
um etwa 50°C und damit auch die Abgasverluste. Reicht diese Maßnahme alleine nicht aus, kann die Heizleistung um ein paar Prozent abgesenkt werden, was bei den ohnehin meist überdimensionierten alten Kesseln
üblicherweise keine Probleme mit sich bringt.
- Der Austausch des Brenners senkt die Abgasverluste ebenfaffs, verursacht allerdings auch Kosten von ca. 1.000 EUR abhängig von Fabrikat und Typ. Einen
völlig veralteten Kessel immer wieder auf diese Weise aufpäppeln zu lassen, ist allerdings nicht ökonomisch. Denn das Gerät ist und bleibt unter anderem wegen seiner meist schlechten Wärmedämmung ein
Energiesünder und daran ändert auch die Nachrüstung mit einem neuen Brenner wenig.
- Wer stattdessen einen Niedertemperatur oder Brennwertkessel anschaft, kann davon ausgehen, daß sich diese Anschaffung aufgrund der Heizkosteneinsparung
nach ca. acht Jahren rechnet.
- Jede Heizung über 4 kW Leistung wird einmal im Jahr vom Schornsteinfeger dahingehend überprüft, ob von dem Gerät die in der
Bundesimmissionsschutzverordnung vorgeschriebenen Abgasverluste eingehalten werden.
- Der Gesetzgeber verlangt Abhilfe bei Überschreitung der nachfolgenden Abgasverlustgrenzwerte für Heizkessel bis 100 kW :
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